Gemeinnützigkeit
Kurz & knapp: Die gemeinnützige Zwecke stehen in der Abgabenordnung (AO) § 52. Tipp: Bei einer Neugründung immer erst die Satzung vom zuständigen Finanzamt prüfen lassen! Spendenquittungen erst ab einem Betrag von 300 €. Spenden erfolgen ohne jegliche Gegenleistung. Sponsoring ist eine steuerpflichtige Geschäftsbeziehung. Nur, wenn in der Satzung: Entgelte für Vorstandmitglieder. Ansonsten: Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung, […]
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