Rechtsformen
Kurz & knapp: GbR: Eine GbR entsteht im Tun. Alle haften für alles in vollem Umfang. Als gemeinnützig anerkannt werden können: Verein (Mitglieder können sich einbringen): nicht eingetragen oder eingetragen. Stiftung (für die Ewigkeit): rechtlich selbstständig ab 25 TEURO, unselbstständig als Unterstiftung oder Stiftungsfond. (g)GmbH / (g)UG (haftungsbeschränkt): keine Gruppendynamik, aber Handelsregistereintrag. (g)Genossenschaft (gemeinsamer Geschäftsbetrieb […]
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