Öffentliche Veranstaltungen
Im rechtlichen Sinne öffentliche Veranstaltungen müssen von der Kommune genehmigt werden ➔ sehr rechtzeitig vorher anmelden! Ausnahme: der Veranstaltungsort ist eine bereits genehmigte Versammlungsstätte. Knackpunkte sind u.a.: Verkauf von Speisen und Getränken, Verkauf von Non-Food, Veranstaltungszeiten, Lautstärke, Haftungsfragen, Brandschutzfragen, Musik live oder nicht: GEMA. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind eigene Veranstaltungen ein wichtiges Instrument. Im […]
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