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für unser Staatswesen

In NRW hatten die im Bundestag vertretenen Parteien Ende 2021 insgesamt 271.321 Mitglieder (Quelle: www.bpb.de). Sie leisten Mitgliedsbeiträge und engagieren sich unbezahlt. Darüber hinaus gibt es noch eine Menge kleinerer Parteien und Wählervereinigungen: de.wikipedia.org
Auch die Mitglieder in Bezirksvertretungen, Stadt- und Gemeinderäte sowie Landschaftsversammlungen sind ehrenamtlich. Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder ersetzen kein Erwerbseinkommen. Erst ab der Landesebene beziehen die Abgeordneten Diäten, aus denen sie aber auch ihre Angestellten und Wahlkreisbüros bezahlen.
Ergänzend zu den gewählten Mitgliedern gibt es auf kommunaler Ebene noch Sachkundige Einwohner*innen (ohne Stimmrecht) bzw. Sachkundige Bürger*innen (mit Stimmrecht). Sie sind häufig keine Parteimitglieder.
In Köln gibt es weitere Mitwirkungsmöglichkeiten:
Auf Stadtbezirksebene und stadtweit werden Seniorenvertretungen gewählt: www.stadt-koeln.de.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hieß vorher Integrationsrat und ist die kommunale Vertretung aller Migrant*innen. Die Wahlen finden zusammen mit den Kommunalwahlen statt, für die Selbstorganisationen und Parteien Listen aufstellen (www.stadt-koeln.de).
Darüber hinaus hat Köln noch Stadtarbeitsgemeinschaften (www.stadt-koeln.de) und weitere Beiräte (www.stadt-koeln.de).
Auch in der Justiz gibt es Ehrenamt:
Ehrenamtliche Richter*innen an Verwaltungsgerichten (www.justiz.nrw.de) und Sozialgerichten (www.justiz.nrw.de) sowie Schöffen in Strafverfahren (www.justiz.nrw.de, www.stadt-koeln.de). Schiedspersonen schlichten zwischen streitenden Parteien und führen einen Vergleich herbei. In Köln gibt es 24 Schiedsamtsbezirke (www.stadt-koeln.de). Wie Sie Schiedsperson werden können, finden Sie hier: www.stadt-koeln.de
Bei jeder Wahl werden in Köln Tausende von Menschen als Wahlhelfer*innen benötigt. Sie erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung: www.stadt-koeln.de
